Wohnungsverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften (Branchenbuch) zu informieren.
Hier sollte man sich auch nicht scheuen regelmässig nachzufragen und dadurch sein Interesse bekräftigen.
Heutzutage klappt aber auch eine andere Form der Wohnungssuche oftmals ganz erstaunlich. Suche Wohnung – biete Wohnung. Wohnraumtausch kann sehr erfolgreich sein, setzt allerdings voraus, dass der Vermieter mitspielt.
Achtung: Viele Vermieter meinen, dass man aus einem Mietvertrag eher herauskommt, wenn man dem Vermieter drei Nachmieter stellt.
Stimmt so leider nicht! Verträge müssen eingehalten werden und nur auf Grund einer beidseitigen Vereinbarung – mit oder ohne Nachmieter – abgekürzt werden. Gute Vermieter akzeptieren aber meist auch einen ordentlichen Nachmieter.
Inzwischen leistet aber auch das Internet eine sehr gute Basis um an eine neue Wohnung zu kommen. Suchmaschinen werden zum Beispiel unter dem Stichwort: “Wohnungen” entsprechende Seiten aus.
Nach dem Ausfüllen einer Suchanalyse mit dem wichtigsten Kriterien wie Lage, Größe, Miete erhält man passende Angebote. Viele Wohnungen kann man sich sogar dann sofort online ansehen.
Aber auch die altbewährte Form der Anzeige in der Tageszeitung wird heute immer noch sehr oft in Anspruch genommen. Am meisten Erfolg versprechen hierbei Anzeigen, in denen um schriftliche Kontaktaufnahme gebeten wird. Hier gibt es erfahrungsgemäss weniger Mitbewerber.
Aber natürlich kann man auch selbst eine Anzeige schalten wie beispielsweise: “Suche 3-Zimmer-Wohnung……” kann helfen, schnell zu gewünschten Erfolg zu erlangen.
Kann man seinen Arbeitgeber dazu bewegen, die Anzeige zu schalten, ist dies nachweislich oft von Erfolg gekrönt.
Die Hilfe eines Maklers in Anspruch zu nehmen, ist heutzutage wohl die häufigste Form bei der Wohnungssuche.
Findet der Makler die Traumwohnung, wird eine sogenannte Courtage fällig, bei der es sich um eine Gebühr von zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer handelt. Allerdings darf der Makler keine weiteren Kosten wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Ist seine Suche nicht erfolgreich – zahlt man auch nichts.
Wer die Traumwohnung endlich gefunden hat, sollte es allerdings nicht versäumen, den Mietvertrag gründlich zu lesen, denn einmal unterschrieben, gilt der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
no comment untill now